Seite Vereinbarungen
08.08.2023 Peter Schmidt

Vereinbarungen

Wenn viele verschiedene und bunt gemischte Menschen zusammenkommen, ist es wichtig, dass Regeln und Vereinbarungen festgelegt werden, damit wir gut miteinander arbeiten können. Folgende Vereinbarungen sind am Gymnasium Köln-Pesch durch die entsprechenden Gremien festgelegt worden und wir alle legen großen Wert auf die Einhaltung.

Das Gymnasium Köln-Pesch erfüllt seine Bildungs- und Erziehungsverpflichtungen nicht nur nach den Vorgaben des Schulgesetzes, sondern auch im Sinne der folgenden Leitgedanken:

Unsere Schule ist für uns ein Ort des Zusammenlebens und -arbeitens. Wir wollen unser Schulgelände, die Gebäude, die Unterrichtsräume sowie Einrichtungen in einem Zustand erhalten, der für unser gemeinsames Lernen und Leben so anregend ist, dass wir uns alle wohl fühlen können. Wir begegnen allen Personen in unserer Schule mit Achtung und Freundlichkeit. Bei der Bewältigung von Problemen und beim Austragen von Konflikten üben wir Toleranz und verzichten auf jede Form von Gewalt.

Um in einem Klima gegenseitiger Wertschätzung leben und lernen zu können, verpflichten sich die Schüler*innen und Lehrer*innen, folgende Regeln zu beachten und einzuhalten:

    • Wir gehen respektvoll miteinander um.
    • Wir wenden weder verbale noch körperliche Gewalt an.
    • Das private Eigentum achten wir ebenso wie das schulische.
    • Wir bemühen uns um eine positive Einstellung zur Leistung und Kooperation.
    • Wir essen und trinken nur in den Pausen.
    • Papier und Abfälle werfen wir in die dafür vorgesehenen Behälter.
    • Wir beachten, dass Deutsch unsere Verkehrssprache ist.
    • Wir befolgen die Bitten und Anweisungen von Lehrer*innen sowie der Angestellten (Sekretärinnen, Hausmeister, Haushandwerker, Bibliothekarin, Personal der Mensa und des Lino-Clubs, Sozialarbeiterin).
    • Das Schulgelände soll möglichst nicht vor 7.50 Uhr betreten werden. Nach der Öffnung des Gebäudes können das Foyer und die Flure genutzt werden.
    • Während ihrer Unterrichtszeit verlassen Schüler*innen der Klassen 5 bis 9 das Schul- gelände nicht ohne Erlaubnis der zuständigen Lehrerin oder des zuständigen Lehrers. Oberstufenschüler*innen dürfen das Schulgelände in ihren Freistunden verlassen.
    • Fahrradfahren ist nicht erlaubt. Fahrräder werden nur in den dafür vorgesehenen Ständern abgestellt und nicht an Zäunen befestigt.
    • Auf dem Schulgelände kauen wir kein Kaugummi.
    • Alle Einrichtungsgegenstände, Unterrichtsräume, Toiletten, Umkleideräume, Flure und Treppenhäuser werden sorgfältig behandelt und sauber gehalten. Die Schüler*innen unterstützen das Kollegium in Bezug auf die Sauberkeit und Ordnung in den Räumen.
    • Im Gebäude soll nicht gerannt werden. Dazu ist der Hof geeignet.
    • Im Außenbereich dürfen alle Spiel- und Sportgeräte sachgerecht benutzt werden. Das Klettern auf Bäumen, Mauern und Zäunen ist untersagt.
    • Der Aufenthalt auf dem Gelände der Grundschule ist nicht gestattet. (Die Grundschüler*innen dürfen dagegen in ihren Pausen die Kletterspinne benutzen.)
    • Dem Schulgesetz folgend wird auf dem gesamten Schulgelände nicht geraucht und es werden keine Drogen konsumiert. Des Weiteren ist es untersagt, Waffen (Messer, Pistolen, Reizgas, Pfefferspray und ähnliches) sowie Vapes, Lachgaspatronen, Feuerzeuge, E-Zigaretten und ähnliche Dinge mit sich zu führen. mit sich zu führen.
    • Wir erscheinen pünktlich zum Unterricht und halten die nötigen Unterrichtsmaterialien bereit.
    • Im Unterricht verzichten wir auf das Tragen von Mützen, Kappen und Hüten.
    • Während des Unterrichts kauen wir kein Kaugummi.
    • Wenn die Lehrerin/der Lehrer 5 Minuten nach Unter­richtsbeginn nicht erschienen ist, meldet die Klassensprecherin/der Klassensprecher dies im Sekretariat, Lehrerzimmer oder bei der Schulleitung.
    • Beim Verlassen der Unterrichtsräume werden die Fenster geschlossen, die Computer sowie das Licht ausgeschaltet.
    • Nach Unterrichtsschluss werden montags bis donnerstags die Stühle auf die Tische gestellt sowie der Boden gefegt.
    • Jeweils eine Klasse übernimmt am Ende der Mittagspause wöchentlich die Hofreinigung sowie die Leerung der Mülleimer im Lehrerzimmer und im Kopierraum. Die zuständige Klasse wird auf dem Vertretungsplan angezeigt.
    • Bei Spielen auf dem Hof muss rücksichtsvoll miteinander umgegangen werden. Ballspiele finden nur auf den jeweils dafür gekennzeichneten Feldern statt.
    • In den Pausen verlassen alle Schüler*innen den 2. und 3. Stock, den Bereich der Naturwissenschaften und den Musiktrakt. Sie halten sich im übrigen Gebäude oder auf dem Schulhof auf.
    • Den Schüler*innen der Oberstufe stehen zusätzlich die Oberstufenräume C004 und C009 zur Verfügung. (bis auf Weiteres entfällt dies während der Sanierungsmaßnahmen)
    • Die Schultaschen dürfen in den ersten fünf Minuten der Pausen vor den Raum gebracht werden, in dem der Unterricht der nachfolgenden Stunde stattfindet.
    • In der Regenpause können sich die Schüler*innen im Gebäude - jedoch nicht im Bereich der Naturwissenschaften und der Musik - aufhalten.
    • Der Aufzug darf nur von Schüler*innen benutzt werden, die ein berechtigtes Anliegen haben, weil sie z.B. eine Verletzung oder Gehbehinderung aufweisen oder schwere Materialien transportieren müssen.
    • Es dürfen nur diejenigen Schüler*innen einen Aufzugsschlüssel mitführen und den Aufzug benutzen, deren Eltern zuvor schriftlich einen Antrag auf Benutzung des Aufzugs bei der Schulleitung eingereicht haben. Die Schlüsselaus- und Rückgabe und erfolgt beim Hausmeister.
    • Weitere Begleitpersonen sind nicht erlaubt. Es fahren grundsätzlich nur die berechtigten Schüler*innen alleine mit dem Aufzug.
    • Sollten die Schüler*innen unerlaubterweise Begleitpersonen im Aufzug mitnehmen, so muss der Schlüssel unverzüglich zurückgegeben werden. Sie müssen dann gegebenenfalls auf Lehrkräfte warten, die sich im Besitz eines Aufzugsschlüssels befinden. Die Begleitpersonen müssen sich vor den Stufenleitungen verantworten, die dann weitere Sanktionen festlegen.
    • Das Anfertigen einer Schlüsselkopie ist nicht erlaubt.

    • Die Schüler*innen stellen sich hintereinander vor dem Eingang der Mensa auf.
    • Die Mensa wird nur über den Mensaausgang verlassen.
    • Geschirr und Besteck werden nach dem Essen in die dafür bereitgestellten Ablagen gebracht.
    • Die Schüler*innen sollen vom Buffet nur soviel Speisen entnehmen, wie sie verzehren können.
    • Die Küche bemüht sich, allen ein abwechslungsreiches, ausgewogenes und dabei kostengünstiges Essen anzubieten. Auch wenn dein Lieblingsessen einmal nicht dabei ist, haben abwertende Kommentare in der Mensa nichts zu suchen.
    • Wir unterhalten uns in Tischlautstärke.
    • Wir essen in Ruhe und veranstalten kein Wettessen.
    • Zum Essen benutzen wir das dazugehörige Besteck.
    • Mit Essen und Trinken wird nicht gespielt.
    • Das Inventar bleibt in der Mensa.
    • Wir verlassen unseren Essplatz sauber und ohne Essensreste.
    • Die Stühle werden nach dem Essen an den Tisch geschoben.
    • Es ist für jeden genug zu essen da.
  • Handys und digitale Endgeräte sind in der Schule und auf dem Schulgelände grundsätzlich Arbeitsgeräte.

    • Foto-, Ton- und Filmaufnahmen sind grundsätzlich außerhalb konkreter Unterrichtsvorhaben verboten. 

    • In den Klassenstufen 5 und 6 wird die Handynutzung und die Verwendung anderer digitaler Endgeräte ohne ausdrückliche Erlaubnis der Lehrkraft in der Schule generell untersagt.

    • Im Unterricht dürfen digitale Endgeräte nur auf ausdrückliche Erlaubnis der Lehrperson für Unterrichtszwecke genutzt werden.

    • Digitale Endgeräte wie iPads liegen während des Unterrichts i.d.R. flach auf dem Tisch, Handys befinden sich in der Schultasche.

    • In allen Fünf-Minuten-Pausen werden die Handys und digitalen Endgeräte von den Schüler:innen der Klassen 5-10 nicht genutzt.

    • Schüler:innen der Sekundarstufe II (EF-Q2) dürfen während der Fünf-Minuten-Pausen ihr Handy und ihre digitalen Endgeräte im Kursraum nutzen.

    • Außerhalb des Unterrichts und der Fünf-Minuten-Pausen darf ein digitales Endgerät für Anwendungen, die der Vor- oder Nachbereitung des Unterrichts dienen, genutzt werden.

    • Oberstufenschüler:innen dürfen elektronische Geräte im Oberstufenraum nutzen. Foto-, Ton- und Filmaufnahmen sind auch hier untersagt.

      Konsequenzen:

      • Verstöße werden den Klassenlehrer:innen/ Stufenleiter:innen gemeldet (zum Beispiel direkte Information über KIKS noch innerhalb der Pause).
      • Die Eltern werden über Schulplanereinträge, per Mail, per Telefon, im persönlichen Gespräch informiert.
      • In der NaQua wird themenbezogenes Material bearbeitet und ggf. im Unterricht allen anderen vorgestellt.
      • Beratungsstellen und/ oder die Schulsozialarbeiterin werden ggf. hinzugezogen.
      • Bei wiederholten Verstößen oder aber bei Film-, Ton- und Fotoaufnahmen werden über die Stufenkoordinationen weitergehende Maßnahmen angeordnet.
      • Zur besseren Übersicht können „Verstoßlisten“ (z.B. Nutzung in der Pause, Spiele gespielt, …) wie in den Profilklassen vorn im Klassenbuch eingeklebt werden.

        Prävention:
      • Im Rahmen der Präventionswoche nehmen die Schüler:innen an den Angeboten der Medienscouts teil.
      • Die Medienscouts können jederzeit zu Präventionsangeboten hinzugezogen werden.
      • In einem jährlichen Elternabend (z.B. im Rahmen der Pflegschaftssitzung) und Elternbriefen werden die Erziehungsberechtigten über die Möglichkeiten der Bildschirmzeit-Funktionen informiert.
      • Jährlich wird zu Beginn des Schuljahres die aktuell geltende Regelung durchgesprochen.
      • Von der Schule werden immer wieder Angebote im Rahmen der Medienerziehung organisiert.
  • Nett im Netz? Ja, klar! Wie das geht, zeigen wir euch hier: 

    • Ich bin respektvoll und höflich.
    • Ich denke erst einmal nach und versuche, selbst eine Antwort zu finden, bevor ich schreibe.
    • Ich schreibe nur an die Personen, die es auch betrifft.
    • Ich schreibe kurz und präzise, um Rückfragen zu vermeiden, und nutze die „Like“-Funktion.
    • Ich erwarte nicht sofort eine Antwort, da jeder auch einmal Feierabend und Wochenende hat. Deswegen muss ich auf eine Antwort auch bis zu zwei Werktage warten können.
    • Ich schaue mindestens alle zwei Werktage in die schul.cloud und in meine Emails (Ausnahmen s. Unterrichtsausfall).
    • Ich beachte die Regeln, die wir in der Klasse/Stufe für den Klassen-/Kurs-Channel festgelegt haben.

    Was mache ich, wenn ich eine Frage habe oder eine Information benötige?

    • Ich denke erst einmal nach, schaue in meine Unterlagen, in der schul.cloud und auf der Schulhomepage nach. 
    • Ich frage meine Mitschüler*innen und erkundige mich auch im Klassen-/Kurs-Channel. 
    • Ich schreibe erst danach meine*n Lehrer*in an.

    Was mache ich, wenn mein Unterricht ausfällt?

    • Sek 1: Die Vertretungslehrer*innen versorgen euch mit Aufgaben.
    • Sek 2: Bitte den Channel prüfen. Wenn möglich werden die unterrichtenden Kolleg*innen zeitnah Informationen einstellen.

    Was mache ich, wenn ich krank bin?

    Meine Eltern melden mich morgens krank oder wenn ich volljährig bin, melde ich mich selbst morgens krank (siehe Schulregeln). Wenn ich Fragen zum verpassten Unterricht habe, wende ich mich an meine Lernpartner*in. Diese nehmen die Arbeitsblätter für mich mit und helfen mir, wenn ich Fragen habe.

    Wie erreiche ich als Elternteil die Lehrer*innen meines Kindes?

    Ich schreibe die Lehrer*innen über die Schulmailadresse an. Diese finde ich hier.

  • 1. Teilnahmepflicht 

    Die Schüler*innen sind verpflichtet, am Sportunterricht und an verpflichtenden außerunterrichtlichen Sportveranstaltungen (z.B. Sportfest) teilzunehmen.

    Auch bei einer Entschuldigung aus Krankheitsgründen besteht eine Anwesenheitspflicht. Die Anwesenheitspflicht besteht auch in Randstunden und am Nachmittag.

    Können Schüler*innen krankheits- oder verletzungsbedingt nur passiv am Sportunterricht teilnehmen, so muss spätestens zu Beginn der Unterrichtsstunde eine schriftliche Entschuldigung der Eltern (bzw. der volljährigen Schüler*innen) vorliegen, die der betreffenden Sportlehrkraft zeigt, dass die Erziehungsberechtigten von dieser Nichtteilnahme informiert sind.

    Bricht eine Schülerin oder ein Schüler aufgrund von einer neu aufgetretenen Unpässlichkeit den Sportunterricht ab oder nimmt an dem Tag erst gar nicht am Sportunterricht teil, so ist in der Folgestunde eine Entschuldigung vorzulegen.

    Bei längerer Nichtteilnahme wird ein ärztliches Attest benötigt.

    Für Schülerinnen des islamischen Glaubens ist der Unterricht im Fach Sport einschließlich des Schwimmunterrichts als Bestandteil des Pflichtunterrichts verbindlich.

    Während der Menstruation nehmen die Schülerinnen grundsätzlich am Sportunterricht teil. Bei Problemen während der Menstruation entscheiden sie in Absprache mit der Lehrkraft eigenverantwortlich über eine angemessene Beteiligung, über Belastung und Pausen.

    Fehlt eine Schülerin oder ein Schüler häufig in unregelmäßigen Abständen, werden die Eltern informiert.


    2. Freistellungen 

    Freistellungen im Schulsport können nur in besonderen Ausnahmefällen und in der Regel zeitlich begrenzt auf Antrag der Erziehungsberechtigten (oder der volljährigen Schülerinnen und Schüler) erfolgen. Über eine bis zu einer Woche dauernde Freistellung vom Sportunterricht aus gesundheitlichen Gründen entscheidet die Sportlehrkraft.

    Eine Freistellung über eine Woche hinaus kann die Sportlehrkraft nur auf Grund eines ärztlichen Zeugnisses aussprechen. Über eine Freistellung von mehr als zwei Monaten entscheidet die Schulleitung. Sofern der Freistellungsgrund offenkundig ist, kann auf die Vorlage des ärztlichen Zeugnisses verzichtet werden.

    Für Schüler*innen, die vorübergehend vom Schulsport befreit sind, besteht eine Anwesenheitspflicht (s. o.), sofern diese nicht aus besonderen Gründen im Einzelfall aufgehoben wird.

    Schüler*innen, die von bestimmten körperlichen Anforderungen im Schulsport freigestellt sind, nehmen am Sportunterricht teil, soweit es die Art ihrer Sportunfähigkeit oder Behinderung zulässt. Auch für Schüler*innen, denen körperliche Aktivitäten untersagt sind, bieten sich im Sportunterricht vielfältige Möglichkeiten einer sinnvollen Teilnahme (z. B. kleine Assistenztätigkeiten, Beobachtungsaufträge, Schiedsrichtertätigkeiten, Protokolle).


    3. Sportkleidung 

    Alle Schüler*innen bringen feste Hallenturnschuhe mit farblosen Sohlen zum Sportunterricht mit. Straßenturnschuhe dürfen in den Hallen nicht benutzt werden.

    Es ist dringend notwendig, Sportkleidung, bestehend aus Sporthose und Sportshirt, zu tragen.

    T-Shirts müssen grundsätzlich bis über den Bauchnabel gehen und BH-Träger und das Dekolleté verdecken. Auch blickdurchlässige T-Shirts sind nicht zulässig.

    Auch für kühlere Temperaturen muss jede Schülerin und jeder Schüler jederzeit ausgerüstet sein (Trainingsanzug oder Sweatshirt und lange Sporthose).

    Sportkleidung hat in der Schultasche zwischen Heften und teuren Büchern nichts zu suchen. Verschwitzte Kleidung gehört in eine separate Sporttasche.

    Schülerinnen des islamischen Glaubens dürfen beim Sportunterricht Kopftücher tragen. Sie dürfen jedoch nicht mit Nadeln am Haar befestigt werden. Die Kopftücher müssen die Bewegungsfreiheit der Trägerin garantieren und dürfen das Sehfeld nicht beeinträchtigen.

    Im Schwimmunterricht (6. Jg.) müssen Mädchen einen Badeanzug, Jungen eine Badehose tragen. Bikinis, Tankinis und Badeshorts bzw. Sporthosen sind nicht gestattet. Gleiches gilt auch für Unterwäsche unter der Badebekleidung.

    Schülerinnen des islamischen Glaubens können beim Schwimmunterricht einen sog. „Burkini“ tragen.

    Kommt eine Schülerin oder ein Schüler häufig in unregelmäßigen Abständen ohne geeignete Sportsachen, werden die Eltern informiert.


    4. Schmuck und Wertsachen 

    Das Tragen von Uhren und Schmuck kann im Sport leicht zu Verletzungen führen. Deshalb ist dies im Sportunterricht ausdrücklich verboten, d.h. Uhren, Ringe, Ketten, Ohrringe, Hals- und Armbänder etc. müssen abgelegt werden.

    „Piercings“ sind herauszunehmen bzw. müssen abgeklebt werden.

    Im Einzelfall hat die Sportlehrkraft zu entscheiden, welche sicherheitsfördernden Maßnahmen zu ergreifen sind.

    Bei langen Haaren ist die Verwendung von Haargummis Pflicht.

    Brillenträger müssen aus versicherungstechnischen Gründen eine Sportbrille tragen.

    Wertgegenstände und große Bargeldmengen sollen nicht mit in den Sportunterricht genommen.

    Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung ist die Schule bzw. die Sportlehrkraft nach gültiger Rechtsprechung nicht schadensersatzpflichtig.

     

    5. Hygiene und Gesundheit 

    Eltern sollten die Sportlehrkraft über besondere gesundheitliche und körperliche Beeinträchtigungen ihres Kindes (z.B. Herzfehler, Allergien, Asthma etc.) informieren.

    Die Schüler*innen sind angehalten, sich nach dem Sportunterricht zu waschen und die Kleidung zu wechseln. Der Sportunterricht schließt rechtzeitig, so dass dazu genügend Zeit bleibt.

    Ein Handtuch und Duschseife o.ä. sollte unbedingt Bestandteil der Sporttasche sein.

    Um Reizungen der Atemwege zu vermeiden, dürfen keine Deosprays in den Umkleideräumen bzw. im Flurbereich der Turnhalle verwendet werden.

    Kaugummis sind im Sportunterricht höchst gefährlich und daher absolut verboten.


    6. Sonstiges 

    Die Klassen der Erprobungs- und Mittelstufe werden von der Sportlehrkraft im Foyer der Schule zum Sportunterricht abgeholt. Ein Aufenthalt vor der Sporthalle, auf dem Hof vor dem Lehrerzimmer oder auf dem Parkplatz ist in den Pausen nicht gestattet.

    Schüler*innen dürfen sich während des Sportunterrichts nur mit Erlaubnis der Sportlehrkraft außerhalb der Sporthalle aufhalten (z.B. Toilette, Trinkpausen).

    Die Mitnahme von Glasflaschen in den Sporthallen ist verboten. Es dürfen keine zuckerhaltigen Getränke mit in die Sporthalle genommen werden, d.h. es ist nur Wasser erlaubt.

    Verletzungen im Sportunterricht, die einen Arztbesuch zur Folge haben, sind umgehend im Sekretariat zu melden, damit eine Unfallmeldung für die gesetzliche Schülerunfallversicherung ausgefüllt werden kann.

    Werden bei kleineren Verletzungen Kühlpacks ausgeliehen, müssen diese bei einer Sportlehrkraft oder im Sekretariat zurückgegeben werden.

    • Die Anweisungen der Lehrer*innen werden beachtet.
    • Die Fachräume werden nur in Anwesenheit einer Lehrerin / eines Lehrers betreten.
    • Essen, Trinken oder Umherlaufen in den Fachräumen ist nicht erlaubt.
    • Die Gas-Hähne werden erst nach Aufforderung der Lehrerin / des Lehrers geöffnet.
    • Spannungsquellen werden erst nach Aufforderung der Lehrerin / des Lehrers eingeschaltet.
    • Stolperfallen durch Taschen, Jacken werden vermieden.
    • Defekte Experimentiermaterialien werden der Lehrerin / dem Lehrer gemeldet.
    • Wir arbeiten ruhig und konzentriert und unterhalten uns leise und umsichtig (30-cm-Stimme).
    • Wenn ich mir Materialien ausleihen muss, weil ich diese vergessen habe, achte ich darauf, diese pfleglich zu behandeln und in dem Zustand zurückzugeben, in dem ich sie erhalten habe.
    • Der Kunstraum wird ordentlich hinterlassen.
    • Jeder ist für seinen Platz verantwortlich, auch unter dem Tisch.
    • Flecken auf dem Boden werden gleich entfernt.
    • Der Ordnungsdienst ist am Ende der Stunde für das ordnungsgemäße Hinterlassen des Raumes verantwortlich.
    • Die Aufgabe des Ordnungsdienstes ist: Fegen, darauf achten, dass die Stühle dafür hochgestellt werden und die Tafel wischen.
    • Bei Bedarf wird ein Dienst eingeteilt, der dafür zuständig ist, die Waschbecken zu säubern.
    • Schnipsel oder Flecken, die sich an deinem Platz befinden, werden von dir selbst entfernt. „Das ist nicht von mir!“ gilt dabei nicht.
    • Jeder übernimmt Verantwortung und arbeitet mit anderen zusammen.
    • Wenn alle gemeinsam mithelfen ist das alles ganz leicht und schnell erledigt.
    • Wir alle freuen uns in einem schönen, sauberen Raum arbeiten zu dürfen.